
Zwar hat das Oberlandesgericht in einem aktuellen Berufungsfall (Az.: 31 U 191/15) die Möglichkeit der Kündigung bestätigt, aber dies auch in einem besonderen Fall, denn der Bausparvertrag war bereits 1991 zuteilungsreif geworden. Jansen: „Das Geld liegt dort seit 25 Jahren und war unter der Prämisse angespart worden, eine Immobilie zu finanzieren – das ist der eigentliche Sinn von Bausparverträgen!“ Jansen zeigt Verständnis für das Urteil aus Hamm. Die Richter hatten die Vorinstanz (LG Münster) in der Meinung bestätigt, dass die Bausparkasse ihr Kündigungsrecht über zehn Jahre der vollständigen Ansparung zu Recht uns Anspruch genommen habe. Als Mediator empfiehlt Jansen, nicht die juristische Auseinandersetzung zu suchen, sondern eine Lösung im Dialog zu finden