Darlehnsnehmer können nur noch bis zum 21. Juni 2016 ihr Immobiliendarlehen widerrufen, wenn sie einen Fehler in den Widerrufsbelehrungen finden. Als Bankenmediator berate ich Sie gerne zu den Widerrufsfolgen und begleite Sie im weiteren Verfahren, wenn Ihre Bank den Widerruf nicht anerkennt.
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